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Arbeitsrecht · Klarheit für Ihren nächsten Schritt

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Ihre Arbeit.
Und Ihre Zukunft.

Kündigung, neuer Vertrag oder Konflikt im Arbeitsalltag: Verstehen Sie Ihre Rechte und treffen Sie Entscheidungen auf einer klaren Grundlage.

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Die nächsten Schritte
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Kündigung erhalten?

Für die Klage gelten grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).

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Arbeitsrecht verstehen

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Vier Dinge,
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Mit den richtigen Unterlagen lässt sich Ihr Anliegen schneller erfassen. Die Checkliste bleibt auf Ihrem Gerät und übermittelt keine Daten.

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Häufige Fragen

Ein erster
klarer Blick.

Allgemeine Orientierung ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls.

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Besonderheiten sind im Einzelfall zu prüfen. Gespräche mit dem Arbeitgeber halten diese Frist nicht automatisch an.

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Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung braucht eine gesetzliche, kollektivrechtliche oder vertragliche Grundlage. Häufig wird sie in einer Einigung vereinbart. § 1a KSchG regelt einen besonderen gesetzlichen Fall.

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Kann ich einen Aufhebungsvertrag einfach widerrufen?

Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die Wirksamkeit kann unter besonderen Umständen angreifbar sein. Ein Angebot sollte deshalb vor der Unterzeichnung geprüft werden.

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Muss ich mich trotz eAU beim Arbeitgeber krankmelden?

Ja. Die unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer bleibt erforderlich (§ 5 EntgFG). Der elektronische Nachweis ersetzt diese Anzeige nicht.

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Zahlt die Gegenseite meinen Anwalt, wenn ich gewinne?

Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

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