Arbeitsrecht · Klarheit für Ihren nächsten Schritt
Es geht um
Ihre Arbeit.
Und Ihre Zukunft.
Kündigung, neuer Vertrag oder Konflikt im Arbeitsalltag: Verstehen Sie Ihre Rechte und treffen Sie Entscheidungen auf einer klaren Grundlage.
Ein Rechtsportal der Kanzlei STEINWACHS.
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Eine Kündigung
ist eingegangen.
Jetzt zählen der tatsächliche Zugang, die Unterlagen und die rechtzeitige Prüfung.
Die nächsten SchritteFür die Klage gelten grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG).
Frist einordnen ↗Das Arbeitsrecht-Portal
Wissen, das weiterhilft.
Arbeitsrecht verstehen
Die Fragen, die
jetzt wichtig sind.
Wählen Sie Ihr Thema. Sie finden eine verständliche Einordnung, die rechtlichen Grundlagen und konkrete Hinweise zur Vorbereitung.
Kündigung erhalten
Form, Fristen und nächste Schritte prüfen.
02Abfindung verhandeln
Anspruch und Angebot richtig einordnen.
03Aufhebungsvertrag
Vor der Unterschrift Klarheit gewinnen.
04Arbeitszeugnis
Inhalt, Bewertung und Korrektur verstehen.
05Abmahnung
Vorwürfe prüfen und überlegt reagieren.
06Arbeitsvertrag
Die Grundlagen der Zusammenarbeit klären.
Weiter ins Detail
Der passende Einstieg.
Auch für spezielle Fragen.
Arbeitszeit & Ansprüche
Krankheit & Arbeitsunfall
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Abmahnung im Detail
Zwei Perspektiven. Sorgfältige Beratung.
Gut vorbereitet in die Beratung
Vier Dinge,
die weiterhelfen.
Mit den richtigen Unterlagen lässt sich Ihr Anliegen schneller erfassen. Die Checkliste bleibt auf Ihrem Gerät und übermittelt keine Daten.
Kontakt zur Kanzlei ↗0 von 4 Punkten vorbereitet
Häufige Fragen
Ein erster
klarer Blick.
Allgemeine Orientierung ersetzt keine Prüfung Ihres konkreten Falls.
Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Besonderheiten sind im Einzelfall zu prüfen. Gespräche mit dem Arbeitgeber halten diese Frist nicht automatisch an.
Mehr dazu ↗Bekomme ich nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung braucht eine gesetzliche, kollektivrechtliche oder vertragliche Grundlage. Häufig wird sie in einer Einigung vereinbart. § 1a KSchG regelt einen besonderen gesetzlichen Fall.
Mehr dazu ↗Kann ich einen Aufhebungsvertrag einfach widerrufen?
Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die Wirksamkeit kann unter besonderen Umständen angreifbar sein. Ein Angebot sollte deshalb vor der Unterzeichnung geprüft werden.
Mehr dazu ↗Muss ich mich trotz eAU beim Arbeitgeber krankmelden?
Ja. Die unverzügliche Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer bleibt erforderlich (§ 5 EntgFG). Der elektronische Nachweis ersetzt diese Anzeige nicht.
Mehr dazu ↗Zahlt die Gegenseite meinen Anwalt, wenn ich gewinne?
Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
Mehr dazu ↗Kanzlei STEINWACHS
Was möchten
Sie klären?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Bekannte Fristen bitte direkt nennen.