Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgefordert wird ein bestimmtes Fehlverhalten zu unterlassen und rechtliche Konsequenzen für die Zukunft angedroht werden. Die Ermahnung bzw. Verwarnung dient dagegen lediglich als Hinweis auf die vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers und enthält keine Androhung von rechtlichen Konsequenzen. Sie beinhaltet demnach nicht die Warnfunktion der Abmahnung. Sie ist dadurch nicht dazu geeignet eine Kündigung vorzubereiten und hat keine rechtliche Bedeutung. Die Abmahnung wird deshalb regelmäßig nur bei leichten und einmaligen Vertragsverletzungen ausgesprochen. Wir empfehlen darüber hinaus Folgende Seiten zum Thema Abmahnung– Abgrenzung zur Ermahnung bzw. Verwarnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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