Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den weiteren Verlauf nach einer ausgesprochenen Kündigung. Anders als der Auflösungsvertrages (§ 623 BGB) führt der Abwicklungsvertrag nicht die Kündigung herbei sondern erfolgt zeitlich nach ihr. Darüber hinaus sind im Bürgerlichen Gesetzbuch keine Formvorschriften für ihn festgeschrieben, womit er auch mündlich oder per E-Mail erfolgen kann. Dennoch ist es ratsam den Vertrag schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben festzuhalten. Folgende Punkte werden in einem Abwicklungsvertrag typischerweise vereinbart:

  • Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage unter Hinnahme der Kündigung
  • Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung
  • Bestimmungen über den Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Bestimmungen über die Vergütung von Überstunden und den Umgang mit Resturlaub

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