Das Arbeitsgericht entscheidet unter anderem über Kündigungen, Vergütung und Zeugnisse. Ein geordnet vorbereiteter Sachverhalt erleichtert die gerichtliche Klärung.
Zuständigkeit und Klagegegenstand
Vor der Klage ist zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches Ziel mit welchem Antrag verfolgt wird. Arbeitsort, Vertragsverhältnis und Streitgegenstand können dabei relevant sein. Eine informelle Nachricht an ein beliebiges Gericht ist keine verlässliche Alternative zu einer ordnungsgemäßen Klage.
Für bestimmte Streitigkeiten gelten kurze Klagefristen: insbesondere § 4 KSchG bei Kündigungen und § 17 TzBfG bei Befristungen. Daneben können bei anderen Ansprüchen Ausschlussfristen und Verjährung zu prüfen sein.
Die Güteverhandlung
Nach § 54 ArbGG beginnt das Verfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung. Dabei werden die Streitpunkte erörtert und Einigungsmöglichkeiten ausgelotet. Ein Vergleich ist freiwillig und sollte die zu regelnden Ansprüche klar erfassen. Kommt keine Einigung zustande, wird der Rechtsstreit weitergeführt.
Beweise und geordnete Unterlagen
Ein chronologischer Sachverhalt, vollständige Vertragsunterlagen und zugeordnete Belege sind hilfreicher als ungeordnete große Dateien. Benennen Sie, welche konkrete Tatsache ein Dokument oder ein Zeuge belegen kann. Die eigene Einschätzung und nachweisbare Tatsachen sollten erkennbar getrennt bleiben.
Besonderheit bei den Anwaltskosten
Nach § 12a Abs. 1 ArbGG besteht im erstinstanzlichen Urteilsverfahren grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenseite. Die Kostenfrage muss deshalb auch bei guten Erfolgsaussichten eigenständig bewertet werden. Rechtsschutzdeckung und mögliche Prozesskostenhilfe sind gesondert zu prüfen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Stand: 30. September 2026. Allgemeine Informationen; entscheidend sind der konkrete Sachverhalt und die anwendbaren Vereinbarungen.