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Kanzlei STEINWACHS

Arbeitsrechtliche Beratung anfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und nennen Sie bekannte Fristen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme. Wir klären anschließend, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.

Ihr Kontakt zur Kanzlei

Kanzlei STEINWACHS · Kanzleistandort Hamburg
Hallerstraße 70, 20146 Hamburg
Telefon: 040 4153 7117-0
E-Mail: hamburg@kanzlei-steinwachs.de

Unser Bremer Büro
Universitätsallee 5, 28359 Bremen
Telefon: 0421 1650 280-0
E-Mail: bremen@kanzlei-steinwachs.de

Persönliche Termine finden nach Vereinbarung statt. Informationen zur Kanzlei und den weiteren Büros finden Sie auf kanzlei-steinwachs.de.

Was für die erste Einordnung hilft

Nennen Sie bitte das Thema, die Namen der beteiligten Parteien für eine mögliche Interessenkollisionsprüfung und einen erreichbaren Kontakt. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Schreiben und das tatsächliche Zugangsdatum wichtig. Bei einem Vertrag benötigen wir den vollständigen Text einschließlich Anlagen.

Versenden Sie besonders vertrauliche Unterlagen erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg. Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Beschreibung.

Fristen und Mandatsübernahme

Eine Anfrage über Telefon oder E-Mail ist noch keine Bestätigung einer Mandatsübernahme und wahrt für sich genommen keine gerichtliche Frist. Bei einer bereits laufenden Klagefrist nennen Sie diese bitte ausdrücklich und klären Sie die Übernahme der fristgebundenen Tätigkeit unmittelbar mit der Kanzlei.

Für die Prüfung bereithalten

  • Arbeitsvertrag mit Nachträgen
  • Kündigung, Abmahnung oder Vertragsangebot
  • Zugangsdaten und bekannte Fristen
  • Kurze Chronologie und Ihr Beratungsziel

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand: 30. September 2026. Allgemeine Informationen; entscheidend sind der konkrete Sachverhalt und die anwendbaren Vereinbarungen.